Zürich
Sprachen lernen und erleben



Gerne würden wir Ihnen kostenlos
unseren LSI-Prospekt zusenden. Sie können
diesen aber auch als PDF downloaden.
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus, um sich für einen LSI-Sprachkurs anzumelden, oder verwenden sie den PDF Download.
Das unterschriebene Anmeldeformular gilt als rechtsgültige Anmeldung und verpflichtet zur Entrichtung des gesamten Kursgeldes für die belegte Kursperiode. Bei Standardkursen gilt die Anmeldung bis zur ordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 3.
Standardkurse werden – die ordentliche Kündigung durch den Kursteilnehmer
gemäss Ziffer 3 vorbehalten – fortlaufend weitergeführt.
Die Rechnung für das folgende Quartal wird eine Woche vor Ende des
laufenden Quartals unaufgefordert zugestellt. Minigruppen-, Diplom-, Vorbereitungs-
und Intensivkurse enden automatisch nach der
gebuchten Kursdauer. Sie können nach erneuter Anmeldung weitergeführt
werden.
Standardkurse können schriftlich, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, auf Ende des laufenden Quartals gekündigt werden.
Bleibt der Kursteilnehmer dem Unterricht fern, obwohl er ordnungsgemäss
angemeldet ist und obwohl er keinen Grund gemäss den nachfolgenden
Ziffern 4.1 bis 4.3 rechtzeitig geltend gemacht hat, schuldet er das gesamte
Kursgeld für den gebuchten Kurs. In den folgenden Ausnahmefällen
kann die Kursgebühr für eine begrenzte
Zeitdauer entfallen:
Meldet der Kursteilnehmer der Schulleitung seine Ferien von mehr als 2 Wochen Dauer spätestens einen Monat vor Quartalsbeginn oder vor Kursbeginn schriftlich (das Formular ist auf dem Sekretariat erhältlich), werden die Ferien ab der 3. Woche als Zeitguthaben verbucht.
Meldet der Kursteilnehmer der Schulleitung seine Krankheit von mehr als
2 Wochen Dauer schriftlich unter Beilage
des Arztzeugnisses, wird die Krankheit ab der 3. Woche als Zeitguthaben
verbucht.
Meldet der Kursteilnehmer der Schulleitung seinen Militärdienst von mehr als 2 Wochen Dauer spätestens einen Monat vor Quartalsbeginn oder vor Kursbeginn schriftlich (das Formular ist auf dem Sekretariat erhältlich), wird der Militärdienst ab der 3. Woche als Zeitguthaben verbucht. Andere schwerwiegende Gründe können nur in Härtefällen von der Schulleitung berücksichtigt werden. Sind die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, wird dem Kursteilnehmer, nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50, eine Gutschrift über sein Zeitguthaben ausgestellt. Diese kann bei erneuter Belegung eines beliebigen Kurses vorgewiesen und an das dann fällige Kursgeld angerechnet werden.
Unterschreitet die Zahl der Kursteilnehmer die Mindestzahl von 4 (bei Intensivkursen
Mindestzahl 6), behält sich die Schulleitung das Recht vor, den höheren
Kurspreis für Privatoder Kleingruppenkurse in Rechnung zu stellen oder
den Kurs mit verkürzter Kurszeit durchzuführen. In diesem Fall
kann der Kursteilnehmer schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Die Schulleitung
behält sich weiter das Recht vor, nach vorheriger Anhörung der
Kursteilnehmer die Kurszeiten (Beginn) und Kursdaten (Wochentag) zu ändern,
Zeitverkürzungen vorzunehmen oder eine Klasse umzuteilen. Sie nimmt
dabei auf die berechtigten Interessen der Kursteilnehmer gebührend
Rücksicht. Teilnehmer an Einzel-, Firmenoder Kleingruppenunterricht,
die eine vereinbarte Lektion verschieben wollen, haben ihr Gesuch der Schulleitung
mindestens 24 Stunden im Voraus vorzulegen. Es wird berücksichtigt,
wenn sich die Verschiebung seitens der Schulleitung mit vernünftigem
Aufwand organisieren lässt. Später eingehenden Gesuchen um Verschiebung
kann aus organisatorischen Gründen nicht stattgegeben werden. In diesem
Fall wird das Kursgeld für die annullierte Lektion geschuldet. Auf
Unterrichtsstunden, sofern diese nicht innerhalb von 6 Monaten eingelöst
werden, besteht kein Anspruch.
Die Rechnungstellung erfolgt auf Grund der gültigen Basis-Preisliste.
Für die erste Anmeldung zu sämtlichen Kursarten wird eine einmalige
Bearbeitungsgebühr von CHF 75 berechnet. Bei Eintritt in einen laufenden
Kurs werden dem Kursteilnehmer die Kosten pro rata temporis für den
bis zum Kursende verbleibenden Zeitraum in Rechnung gestellt. Sämtliche
Preise verstehen sich ohne Kursmaterial. Dieses wird bei Beginn des Kurses
abgegeben und auf der ersten Rechnung getrennt aufgeführt. Zusätzliches
Kursmaterial, das wegen Klassen- oder Stufenwechsel
benötigt wird, muss bar im Sekretariat bezahlt werden. Anfallende Prüfungsgebührenwerden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sämtliche Kurskosten sind rein netto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Rechnungen über mehr als CHF 1 000 können in 2 Raten (mit Kostenzuschlag) beglichen werden. Die 1. Rate ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen, die zweite innerhalb von 40 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Kosten für fortlaufende Standard-Kurse werden jeweils unaufgefordert vierteljährlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für Minigruppen-, Diplom-, Vorbereitungs- und Intensivkurse werden einmalig, jene für Einzel-, Firmen- & Kleingruppenunterricht, je nach Vereinbarung, für 10 oder 20 Stunden in Rechnung gestellt. Probelektionen für Einzel- und Minigruppenunterricht sind kostenpflichtig. Die Kosten für Intensivkurse sind von Kursteilnehmern ohne Wohnsitz in der Schweiz vor Kursbeginn bar oder per Einzahlungsschein zu zahlen.
Der Unterrichtsvertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Zürich.