Reglement

1. Anmeldung

Das unterschriebene Anmeldeformular gilt als rechtsgültige Anmeldung und verpflichtet zur Entrichtung des gesamten Kursgeldes für die belegte Kursperiode. Bei Standardkursen gilt die Anmeldung bis zur ordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 3.1. Bei Diplom-, Auffrischungs- und Intensivkursen sowie Einzel-, Firmen- und Minigruppenunterricht gilt die Anmeldung bis zum Kursende. Kündigungen vor Kursbeginn sind zulässig gemäss Ziffer 3.2.

2. Kursdauer

Standardkurse werden – die ordentliche Kündigung durch den Kursteilnehmer gemäss Ziffer 3 vorbehalten – fortlaufend weitergeführt. Die Rechnung für das folgende Quartal wird eine Woche vor Ende des laufenden Quartals unaufgefordert zugestellt. Minigruppen-, Diplom-, Auffrischungs- und Intensivkurse enden automatisch nach der gebuchten Kursdauer. Sie können nach erneuter Anmeldung weitergeführt werden.

3. Kündigung

Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per E-Mail oder Post zuzusenden. Für die anzuwendende Kündigungsfrist wird auf den Tag abgestellt, an dem die E-Mail oder das Schreiben bei LSI eingeht. 3.1 Standardkurse können schriftlich, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, auf Ende des laufenden Quartals gekündigt werden, ohne Zahlungsverpflichtungen einzugehen. 3.2. Diplom-, Auffrischungs- und Intensivkurse sowie Einzel-, Firmen- und Minigruppenunterricht können vor Kursbeginn schriftlich gekündigt werden. Für Kündigungen, die mindestens 31 Tage vor dem Tag des Kursbeginns eingehen, werden sämtliche Unterrichtsgebühren abzüglich der Anmeldegebühr erstattet. Für Kündigungen, die 1 bis 30 Tage vor dem Tag des Kursbeginns eingehen, werden die Unterrichtsgebühren für 2 Wochen sowie die nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr fällig. Für Kündigungen, die am oder nach dem Tag des Kursbeginns eingehen, werden keine Unterrichtsgebühren erstattet. Unterrichtsgebühren können nicht auf andere Kursteilnehmer übertragen werden. Gezahlte Unterrichtsgebühren können nicht für andere Kurse konvertiert werden.

4. Absenzen

Bleibt der Kursteilnehmer dem Unterricht fern, obwohl er ordnungsgemäss angemeldet ist und obwohl er keinen Grund gemäss den nachfolgenden Ziffern 4.1 bis 4.3 rechtzeitig geltend gemacht hat, schuldet er das gesamte Kursgeld für den gebuchten Kurs. In den folgenden Ausnahmefällen kann die Kursgebühr für eine begrenzte Zeitdauer entfallen:

4.1 Ferien von mehr als 2 Wochen Dauer

Meldet der Kursteilnehmer der Schulleitung seine Ferien von mehr als 2 Wochen Dauer spätestens einen Monat vor Quartalsbeginn oder vor Kursbeginn schriftlich (das Formular ist auf dem Sekretariat erhältlich), werden die Ferien ab der 3. Woche als Zeitguthaben verbucht.

4.2 Krankheit von mehr als 2 Wochen Dauer

Meldet der Kursteilnehmer der Schulleitung seine Krankheit von mehr als 2 Wochen Dauer schriftlich unter Beilage des Arztzeugnisses, wird die Krankheit ab der 3. Woche als Zeitguthaben verbucht.

4.3 Militär von mehr als 2 Wochen Dauer

Meldet der Kursteilnehmer der Schulleitung seinen Militärdienst von mehr als 2 Wochen Dauer spätestens einen Monat vor Quartalsbeginn oder vor Kursbeginn schriftlich (das Formular ist auf dem Sekretariat erhältlich), wird der Militärdienst ab der 3. Woche als Zeitguthaben verbucht.

Andere schwerwiegende Gründe können nur in Härtefällen von der Schulleitung berücksichtigt werden. Sind die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, wird dem Kursteilnehmer, nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50, eine Gutschrift über sein Zeitguthaben ausgestellt. Diese kann bei erneuter Belegung eines beliebigen Kurses vorgewiesen und an das dann fällige Kursgeld angerechnet werden.

5. Anpassung der Kursbedingungen und Terminverschiebungen

Unterschreitet die Zahl der Kursteilnehmer die Mindestzahl von 4 (bei Intensivkursen Mindestzahl 6), behält sich die Schulleitung das Recht vor, den höheren Kurspreis für Privat- oder Minigruppenkurse in Rechnung zu stellen oder den Kurs mit verkürzter Kurszeit durchzuführen. In diesem Fall kann der Kursteilnehmer schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Die Schulleitung behält sich weiter das Recht vor, nach vorheriger Anhörung der Kursteilnehmer die Kurszeiten (Beginn) und Kursdaten (Wochentag) zu ändern, Zeitverkürzungen vorzunehmen oder eine Klasse umzuteilen. Sie nimmt dabei auf die berechtigten Interessen der Kursteilnehmer gebührend Rücksicht. Teilnehmer an Einzel-, Firmen- oder Minigruppenunterricht, die eine vereinbarte Lektion verschieben wollen, haben ihr Gesuch der Schulleitung mindestens 24 Stunden im Voraus vorzulegen. Es wird berücksichtigt, wenn sich die Verschiebung seitens der Schulleitung mit vernünftigem Aufwand organisieren lässt. Später eingehenden Gesuchen um Verschiebung kann aus organisatorischen Gründen nicht stattgegeben werden. In diesem Fall wird das Kursgeld für die annullierte Lektion geschuldet. Auf Unterrichtsstunden, sofern diese nicht innerhalb von 6 Monaten eingelöst werden, besteht kein Anspruch.

6. Preise

Die Rechnungstellung erfolgt auf Grund der gültigen Basis-Preisliste. Für die erste Anmeldung zu sämtlichen Kursarten wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 75 berechnet.

Bei Eintritt in einen laufenden Kurs werden dem Kursteilnehmer die Kosten pro rata temporis für den bis zum Kursende verbleibenden Zeitraum in Rechnung gestellt.

Sämtliche Preise verstehen sich ohne Kursmaterial. Dieses wird bei Beginn des Kurses abgegeben und auf der ersten Rechnung getrennt aufgeführt. Zusätzliches Kursmaterial, das wegen Klassen- oder Stufenwechsel benötigt wird, muss bezahlt werden.

7. Zahlungsmodalitäten

Sämtliche Kurskosten sind rein netto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Rechnungen über mehr als CHF 1000 können in 2 Raten (mit Kostenzuschlag) beglichen werden. Die 1. Rate ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen, die zweite innerhalb von 40 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Kosten für fortlaufende Standard-Kurse werden jeweils unaufgefordert vierteljährlich in Rechnung gestellt.

Die Kosten für Diplom-, Auffrischungs- und Intensivkurse werden einmalig, jene für Einzel-, Firmen- und Minigruppenunterricht je nach Vereinbarung für 10, 20 oder 30 Lektionen in Rechnung gestellt.

Die Kosten für Intensivkurse sind von Kursteilnehmern ohne Wohnsitz in der Schweiz vor Kursbeginn zu zahlen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Unterrichtsvertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Zürich.